- Bede
- Bede[mittelniederdeutsch] die, -/-n, mittellateinisch petitio, die vom 13. bis 17. Jahrhundert durch den Fürsten von seinen Landständen zunächst erbetene, bald aber geforderte außerordentliche Vermögenssteuer, auch Schatzung, Schoss, Gewerf genannt. Als Grund-, Gebäude- oder Viehsteuer traf sie praktisch nur die Bürger und Bauern. In den Städten bildete sich eine besondere Beziehung zwischen Bedezahlung und Bürgerrecht heraus: Wer die Bede nicht zahlte, verlor das Bürgerrecht. Umgekehrt konnte das Bürgerrecht durch Zahlung der Bede gewonnen werden. Daneben gab es Notbeden als außerordentliche Steuern, z. B. zur Aussteuer einer Tochter (Fräuleinsteuer) oder zur Auslösung des Landesherrn bei Gefangenschaft.A. Waas: Vogtei u. B., 2 Bde. (1919-23);Theodor Mayer: Gesch. der Finanzwirtschaft vom MA. bis zum Ende des 18. Jh., in: Hb. der Finanzwiss., Bd. 1 (21952).
Universal-Lexikon. 2012.